Das berufliche Gymnasium der sechsjährigen Aufbauform ist eine Vollzeitschule. Es wird in folgenden Schwerpunkten angeboten:
- Wirtschaft
- Technik
- Ernährung, Soziales und Gesundheit
Es baut auf der Klasse 7 einer weiterführenden Schulart auf.
Seit dem Schuljahr 2013/14 gibt es in Baden-Württemberg 20 Standorte.
Generelle Zuständigkeit:
das gewählte berufliche Gymnasium
Voraussetzungen:
Die Aufnahme ist in der Regel nur zu Beginn der Klasse 8 möglich. Je nach Form der bisher besuchten Schule müssen Sie verschiedene Voraussetzungen erfüllen:
- Schülerinnen und Schüler der Realschule:
- Regelversetzung von Klasse 7 nach Klasse 8
- im laufenden Schuljahr (Klasse 7) in zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und der Pflichtfremdsprache (diese muss mit der des aufnehmenden Gymnasiums übereinstimmen) mindestens die Note "gut" und
- im dritten dieser Fächer mindestens die Note "befriedigend" sowie
- in allen für die Versetzung maßgebenden Fächern mindestens der Durchschnitt von 3,0
- Schülerinnen und Schüler des allgemeinbildenden Gymnasiums:
- Regelversetzung von Klasse 7 nach Klasse 8
- Schülerinnen und Schüler der Hauptschule/Werkrealschule und solche, die die genannten Voraussetzungen nicht erfüllen:
- Ablegen einer schriftlichen Aufnahmeprüfung in den Fächern Deutsch, Mathematik und einer Pflichtfremdsprache
- Regelversetzung von Klasse 7 nach Klasse 8
- Für Bewerberinnen und Bewerber der Gemeinschaftsschule gelten vergleichbare Voraussetzungen.
Unterlagen:
- Lebenslauf
- Zeugnis über die Leistungen im laufenden Schuljahr
Das Jahreszeugnis müssen Sie als beglaubigte Abschrift nachreichen.
Ablauf:
Die Eltern müssen ihr Kind schriftlich bei der jeweiligen Schule anmelden.
Die Schulleitung entscheidet und benachrichtigt die Eltern schriftlich über die Aufnahme.
Kosten:
keine
Frist:
Anmeldungen sind bis zum ersten Schultag nach den Pfingstferien jeweils für das kommende Schuljahr möglich.
Rechtsgrundlage:
Lebenslagen:
Freigabevermerk:
0Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 27.06.2019 freigegeben.